Jedes Kind in Berlin hat das Recht auf Beschulung – unabhängig von seiner Behinderung oder seinem Förderbedarf. Dieses Recht ist gesetzlich verankert. Doch für viele Familien bleibt es Theorie.

Bis zu 3.000 Kinder mit Behinderungen werden in Berlin nicht oder nur verkürzt beschult. Manche bekommen gar keinen Unterricht, anderen wird der Weg zum Schulabschluss verwehrt. Besonders betroffen sind Schüler:innen mit Autismus und dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Hinter dieser Zahl stehen echte Geschichten: von Familien, die kämpfen. Von Kindern, die warten. Von einem System, das versagt.

Hier bündeln wir zentrale Informationen rund um schulische Inklusion in Berlin: Gerichtsentscheidungen in verständlicher Alltagssprache, praxisnahe Hinweise und weiterführende Informationen – damit Betroffene wissen, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können.


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