Schulabschlüsse

In diesem Video erzählt Petra die Geschichte ihres Sohnes Elias (14), der mit dem Förderstatus „Geistige Entwicklung“ auf einer inklusiven Schwerpunktschule keinen anerkannten Abschluss machen darf.

Ergänzende Einordnung zum Video

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – und zum Teil mit dem Förderschwerpunkt Lernen – werden zieldifferent unterrichtet. Das bedeutet: Sie lernen nach individuellen Zielen, nicht nach den allgemeinen Lehrplänen. Und es bedeutet noch etwas: Der Zugang zu Abschlussprüfungen ist ihnen per Gesetz verwehrt (§ 37 Abs. 2 SchulG Berlin). Wer keine Prüfung ablegen darf, bekommt am Ende nur ein Zeugnis mit einer schriftlichen Einschätzung – keinen anerkannten Abschluss.

Wer einen Abschluss anstrebt, muss dafür oft den Förderschwerpunkt wechseln – und verliert damit automatisch anerkannten Unterstützungsbedarf. Eine Zumutung, die das Gesetz als selbstverständlich behandelt.

Mehr erfahren

Zu den rechtlichen Einordnungen
Zu den politischen Positionen