Nichtbeschulung #2

In diesem Video erzählt Elke die Geschichte ihres Sohnes Rafael (13), der mit dem Verdacht auf Autismus anderthalb Jahre vom Schulbesuch ausgeschlossen wurde.

Ergänzende Einordnung zum Video

Nichtbeschulung bedeutet: Ein Kind geht nicht oder nur verkürzt zur Schule, obwohl es schulpflichtig ist und zur Schule gehen möchte. Die Gründe, die Schulen nennen, sind vielfältig: fehlendes Personal, mangelnde Erfahrung, oder die Behinderung des Kindes selbst. Rechtlich haltbar sind diese Gründe in der Regel nicht.

Nichtbeschulung hat viele Gesichter. Oft erkennen Familien nicht sofort, was geschieht, weil es selten offen ausgesprochen wird.

Wie es klingt – und was es bedeutet

„Wir haben gerade kein Personal.“ Das Kind soll früher gehen oder gar nicht kommen – immer wieder, ohne Aussicht auf Änderung.

„Ihr Kind muss sich erst eingewöhnen.“ Der Schultag beginnt mit einer Stunde täglich. Wann es mehr wird, bleibt offen. Ziele und Perspektiven werden nicht vereinbart.

„Das schaffen wir leider nicht.“ Die Schule erklärt mündlich, sie könne die Beschulung nicht gewährleisten – und bittet um eine Unterschrift.

„Das hatten wir doch schon besprochen.“ Kein schriftlicher Bescheid, kein Protokoll – nur ein Gespräch, das keine Verbindlichkeit schafft.

„Das Kind schafft ja nicht den ganzen Tag.“ Ohne Erklärung, was die Schule unternimmt, damit es das irgendwann kann.

Was all diese Geschichten gemeinsam haben: Das Schulsystem hat aktuell keine Antwort für diese Kinder.

Was Sie tun können

Wenn Ihr Kind nicht oder nur verkürzt beschult wird: Sie sind nicht allein. Und Sie haben Rechte.

1. Dokumentieren: Halten Sie schriftlich fest: Gespräche, Aussagen der Schule, Absprachen – immer mit Datum, Uhrzeit und den Namen der Anwesenden.

2. Einfordern: Verlangen Sie eine gemeinsame Konferenz mit allen Beteiligten, einen schriftlichen Bescheid und einen konkreten Plan zur Vollbeschulung.

3. Informieren und vernetzen: Die Handreichung des Berliner Bündnisses für schulische Inklusion erklärt Ihre Rechte ausführlich: → Handreichung Nichtbeschulung

4. Rechtliche Unterstützung: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Weitere Informationen und Hilfen

Leitfaden Schulassistenz – Elternzentrum Berlin e.V.
Schulbroschüre – Eltern beraten Eltern e.V.
Infos zur Schulwahl – Kinderversorgungsnetzwerk Berlin

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